Allgemeine Vertragsbedingungen
Stand 1. Juni 2026
1 Allgemeine Vertragsbedingungen der MMAVE AG
Für den Geschäftsverkehr zwischen der MMAVE AG und ihrem Vertragspartner gelten die nachstehenden Liefer- und Leistungsbedingungen. Sie gehen anderslautenden Bedingungen, die vom Vertragspartner übersandt werden, in jedem Falle vor.
2. Konzepte & Offerten
Die Konzepte & Offerten der MMAVE AG sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Konzepten/Offerten selbst.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken ab Domizil der MMAVE AG exklusive Versand, Transport, Verpackung und Versicherung.
4. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge von der MMAVE AG nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht zulässig. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 6% ab Verfalldatum berechnet. Im Weiteren kann die MMAVE AG jedwede weiteren Leistungen bis zu Zahlung sistieren und/oder hierfür eine Vorauszahlung verlangen. Das gleiche gilt bei Zahlungseinstellung, Nachlassstundung, Nachlassvertrag, Pfändung sowie Konkurs auf Seiten des Vertragspartners.
5. Liefertermine
Die Liefertermine werden nach bestem Wissen angegeben. Eine Annullierung des Vertrages infolge verspäteter Lieferung ist nicht möglich. Kann die Ware infolge unvorhersehbarer Ereignisse, unverschuldetem Unvermögen oder Verzögerungen bei Zulieferanten der MMAVE AG nicht geliefert werden, so erwachsen dem Vertragspartner daraus keine Ansprüche.
6. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware ab Domizil der MMAVE AG auf den Vertragspartner über. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftlichen Wunsch und Kosten des Vertragspartners abgeschlossen.
7. Rücksendungen
Die Rücksendung von Waren wird nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis der MMAVE AG und in Originalverpackung akzeptiert. Für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung der Ware berechnet die MMAVE AG einen Unkostenanteil. Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
8. Haftung
Die MMAVE AG garantiert im Rahmen der nachfolgenden Ausführungen, dass der Leistungsgegenstand keine seine Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel aufweist, die zugesicherten Eigenschaften besitzt und den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht. Treten dennoch Mängel auf, ist die MMAVE AG berechtigt und verpflichtet, die schadhafte Ware nach eigener Wahl kostenlos instand zustellen oder zu ersetzen. Allfällige Mängel sind nach ihrem Auftreten der MMAVE AG unverzüglich, d.h. innert längstens 14 Tagen, anzuzeigen. Der Kunde erhält eine 12-monatige Garantie.
Sofern die Ware bei einem Kunden in der Schweiz durch die MMAVE AG installiert worden ist, nimmt die MMAVE AG innert 12 Monaten nach der Installation eine Reparatur vor Ort vor oder holt die mangelhaften Geräte auf eigene Kosten ab und bringt diese zum Kunden zurück, wobei es Sache des Kunden ist, den ungehinderten einfachen und kostenlosen Zugang zu den Geräten bereitzustellen (z.B. mittels Hebebühne, Gerüst, Kran). Wurden die Geräte nur geliefert und nicht von der MMAVE AG beim Kunden installiert oder erfolgte eine Installation oder Lieferung der Geräte ausserhalb der Schweiz, ist die schadhafte Ware der MMAVE AG an ihren Sitz zuzustellen, der Transport und Rücktransport der Geräte erfolgt dabei auf Kosten des Kunden. Für die Behebung des Mangels kann weder eine bestimmte Reaktions- noch eine Bearbeitungszeit garantiert werden. Die Inanspruchnahme des 24-Stunden-Service der MMAVE AG sowie die Lieferung von Ersatzgeräten für die Dauer der Mangelbehebung sind ausdrücklich nicht Bestandteil der kostenlosen Standardgarantie. Vorbehalten bleibt die Vereinbarung weitergehender Garantieleistungen durch die MMAVE AG.
Ausserhalb dieser Garantie sind weitere Gewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung / Minderung) ausgeschlossen. Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Haftung der MMAVE AG für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gewährt der Hersteller eine weitergehende Garantie als die MMAVE AG, wird diese Herstellergarantie dem Kunden übergeben, ohne dass damit zusätzliche Pflichten der MMAVE AG entstehen. Die Geltendmachung der weitergehenden Herstellergarantie ist Sache des Kunden, soweit er nicht die MMAVE AG ausdrücklich damit beauftragt. Deren Leistungen im Rahmen eines solchen Auftrags sind kostenpflichtig; dazu gehört auch der Transport der Geräte zum Hersteller und retour.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien das Rechtsdomizil der MMAVE AG, Münchenstein.
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Wir stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.